Er ist ein freundlicher und aufgeschlossener 30-jähriger akiver Rollifahrer und wohnt mit seinem Lebenspartner in Düsseldorf. Aufgrund seiner Behinderung (Tetraspastk) benötigt er Assistenz, die ihm in seinem Alltag Arme und Beine leihen möchten, damit er all die verrückten Sachen machen kann, die ihm so in den Kopf kommen.
Das Persönliche Budget ist eine grundlegende Leistung für alle Menschen mit Behinderung, um selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können. Es kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden – unter anderem für Persönliche Assistenz. Ziel dabei ist es, Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung über ihre Unterstützungsleistungen zu gewähren. Hierfür erhält man auf Antrag ein bestimmtes Budget, um sich selbst seine notwendige Unterstützung für den jeweiligen individuellen Bedarf zu organisieren und auch zu bezahlen. So kann die betroffene Person selber entscheiden, welche Art von Unterstützung sie braucht und wer sie durchführen soll.
Die Unterschiede zwischen beiden Modellen liegen vor allem in der Verantwortung der Organisation und Durchführung der Assistenzleistung. Beim Arbeitgebermodell trägt die Person mit Behinderung die volle Verantwortung für die Organisation und Überwachung der Arbeit der Assistenz. Darüber hinaus fallen Arbeitgeberpflichten wie Lohnabrechnung, Steuern, Versicherungen, Arbeitsschutz usw. an. Beim Dienstleistermodell ist der jeweilige Dienst dafür verantwortlich, die Assistenz zu organisieren und besitzt auch den vollen Umfang an Arbeitgeberpflichten.
Supervision ist die Unterstützung und Beratung der Assistenzkräfte durch eine fachlich qualifizierte Person. Da wir direkt in das private Umfeld der Person mit Behinderung eingebunden sind, kann Supervision dazu beitragen, dass Assistenzkräfte professioneller und einfühlsamer auf den individuellen Bedarf der Person mit Behinderung eingehen. Dies kann in Form von Einzelgesprächen, Gruppensitzungen, Teammeetings oder Fallbesprechungen stattfinden. Dabei können Themen wie die persönliche und fachliche Entwicklung der Assistenzkräfte, die Arbeit mit der Person mit Behinderung und deren individuellen Bedürfnisse sowie die Zusammenarbeit im Team besprochen werden. Für uns ist Supervision eine unverzichtbare Maßnahme, um die Qualität der Assistenzleistungen sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern.